Pferdehaltung aus steuerlicher sicht diese besonderheiten sind zu beachten die zucht und haltung von pferden gehört grundsätzlich zur land und forstwirtschaft solange die einhaltung der vieheinheitengrenze nicht überschritten wird. Hallo ich habe folgendes problem. Wir wohnen in niedersachsen besitzen 4 pferde betreiben im außenbereich grünlandbewirtschaftung mit unterstand zur zeitweiligen unterbringung der pferde als witterungsschutz und gewinnen einen großteil des futters selbst.